e-Fatura oder e-Arşiv? Die Rechnungsart beim Onlineverkauf in der Türkei
Im türkischen Onlinehandel richtet sich die Rechnungsart danach, ob der Käufer im e-Fatura-System registriert ist: Registrierte Käufer erhalten eine e-Fatura, alle anderen eine e-Arşiv-Rechnung. Dieser Beitrag erklärt, wer wechseln muss, welche Angaben eine Rechnung für Internetverkäufe enthalten muss und wie die Rechnung mit SEPETYA ausgestellt wird.
SEPETYA Editör EkibiVeröffentlicht: 8 Min. LesezeitAktualisiert:
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Letzte Aktualisierung: 5. Oktober 2026. Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage in der Türkei und beruht auf dem aktuellen Text des Allgemeinen Kommuniqués zum türkischen Steuerverfahrensgesetz (VUK, Nr. 509) auf mevzuat.gov.tr. Schwellenwerte und Termine können sich ändern; verfolgen Sie die Mitteilungen auf der e-Belge-Website der türkischen Steuerverwaltung (GİB). Fragen Sie in Steuer- und Rechnungsfragen Ihre Steuerberatung.
Die Rechnung im Onlinehandel hängt von zwei Fragen ab: An wen stellen Sie die Rechnung aus, und an welchem Verfahren nehmen Sie selbst teil? Die Antworten bestimmen, ob Sie eine e-Fatura (elektronische Rechnung) oder eine e-Arşiv-Rechnung (elektronische Archivrechnung) ausstellen und ob eine Papierrechnung überhaupt noch möglich ist. Da sich die Regeln oft ändern, geben wir hier einen Rahmen für Ihre Entscheidung und empfehlen, die Einzelheiten mit Ihrer Steuerberatung festzulegen.
Der Unterschied zwischen e-Fatura und e-Arşiv
Laut Kommuniqué bestimmt der Status des Käufers die Rechnungsart: Rechnungen an registrierte Nutzer des e-Fatura-Verfahrens werden als e-Fatura ausgestellt, Rechnungen an nicht registrierte Steuerpflichtige und an Nicht-Steuerpflichtige (also Endverbraucher) als e-Arşiv-Rechnung. Sind Verkäufer und Käufer beide e-Fatura-Nutzer, müssen alle Rechnungen zwischen ihnen e-Fatura sein.
| e-Fatura | e-Arşiv-Rechnung | |
|---|---|---|
| An wen? | An im e-Fatura-System registrierte Käufer | An nicht registrierte Steuerpflichtige und Privatkunden |
| Typisches Beispiel im Onlinehandel | Verkauf an ein Unternehmen, das e-Fatura nutzt | Verkauf an eine Privatkundin |
| Übermittlung | Über die zentrale Plattform vom Verkäufer an den Käufer | Wird elektronisch erstellt; bei Internetverkäufen elektronisch an die Kundschaft übermittelt |
In einem üblichen Onlineshop gehen die meisten Bestellungen an Privatkunden, daher überwiegt e-Arşiv; verkaufen Sie an Unternehmen, müssen Sie prüfen, ob der Käufer e-Fatura nutzt. Das mit SEPETYA verbundene Integratormodul fragt das für Sie ab: Ist der Käufer e-Fatura-Nutzer, wird mit der e-Fatura-Serie eine e-Fatura ausgestellt, andernfalls eine e-Arşiv-Rechnung.
Ist es für Sie Pflicht?
- Verkauf über die eigene Website: Das Kommuniqué verpflichtet Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen über eigene oder vermittelnde Websites oder andere elektronische Umgebungen verkaufen und ab dem Geschäftsjahr 2022 einen Bruttoumsatz von 500.000 TL oder mehr erzielen, am e-Fatura-Verfahren teilzunehmen und zur e-Arşiv-Rechnung zu wechseln. Antrag und tatsächlicher Wechsel müssen bis zum Beginn des siebten Monats nach dem Geschäftsjahr abgeschlossen sein, in dem die Schwelle überschritten wurde. Das Finanzministerium kann diesen Betrag ändern; prüfen Sie den aktuellen Wert anhand der GİB-Mitteilungen.
- Andere Steuerpflichtige: Auch die Rechnungen von Steuerpflichtigen, die nicht am e-Arşiv-Verfahren teilnehmen, müssen ab dem 1. Januar 2026 (für Steuerpflichtige mit pauschal ermitteltem Gewinn und Einnahmen-Überschuss-Rechnung ab dem 1. Januar 2027) unabhängig vom Betrag und abgesehen von den im Kommuniqué genannten Ausnahmen als e-Arşiv-Rechnung ausgestellt werden. In der Praxis endet damit die Zeit der Papierrechnung.
- Sanktionen: Gegen Steuerpflichtige, die trotz Verpflichtung nicht fristgerecht wechseln oder Rechnungen, die als e-Fatura oder e-Arşiv auszustellen sind, nicht so ausstellen (einschließlich derjenigen, die Papierrechnungen ausstellen), werden die Strafvorschriften des Steuerverfahrensgesetzes angewendet.
In welche Gruppe Sie fallen, hängt von Ihrer Steuerpflichtform und Ihrem Umsatz ab. Treffen Sie diese Entscheidung mit Ihrer Steuerberatung; die Steuerverwaltung veröffentlicht den Zeitplan für den Wechsel auf ihrer e-Belge-Website.
Wie wird die Rechnung ausgestellt?
e-Arşiv-Rechnungen werden über das von der Steuerverwaltung bereitgestellte e-Belge-Portal oder über die Systeme privater, von der Verwaltung zugelassener Integratoren ausgestellt. Laut GİB wurde das Integratormodell eingeführt, damit auch Steuerpflichtige ohne ausreichende IT-Infrastruktur das Verfahren leicht nutzen können. Wenn Sie aus Bestellungen automatisch Rechnungen erzeugen wollen, ist ein Integrator deutlich praktischer, als jede Bestellung von Hand ins Portal einzugeben. Die Liste der zugelassenen Integratoren veröffentlicht die GİB auf ihrer e-Belge-Website.
SEPETYA wickelt dies über Ihr eigenes Konto ab: Sie bleiben Rechnungsaussteller, der Integrator ist nur Vermittler. Die fertige Integration ist die Erweiterung Nilvera e-Fatura / e-Arşiv:
- Verbindung: Den API-Schlüssel Ihres eigenen Nilvera-Kontos geben Sie auf der Seite Erweiterungen ein; der Schlüssel wird verschlüsselt gespeichert. Test- und Liveumgebung sind getrennt; in der Testumgebung erstellte Belege werden nicht an die GİB gesendet – testen Sie vor dem Livegang.
- Serien und Szenario: Die dreistelligen e-Arşiv- und e-Fatura-Serien sowie das e-Fatura-Szenario (Basis- oder Handelsrechnung) wählen Sie in den Einstellungen der Erweiterung.
- Wann ausstellen? Unter Einstellungen › e-Fatura wählen Sie „Manuell“, „Bei Zahlungseingang“ oder „Beim Versand der Bestellung“. Bei „Manuell“ stellen Sie die Rechnung über den Button „e-Fatura ausstellen“ auf der Bestellseite aus.
- Versand an die Kundschaft: Ist „Rechnung per E-Mail an die Kundschaft senden“ aktiv, erhält die Kundin nach dem Ausstellen einen Download-Link. Rechnungsnummer und PDF werden der Bestellung hinzugefügt.
- Stornierung: In der Nilvera-Erweiterung können e-Arşiv-Rechnungen storniert werden. Rückgabe- und Korrekturvorgänge bei e-Fatura klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Der Hinweis im Panel lautet entsprechend: Pflicht zu e-Fatura und e-Arşiv, Belegeinhalt und Stornobedingungen hängen von den Vorschriften und der Situation Ihres Unternehmens ab; prüfen Sie Ihre Einstellungen mit Ihrer Steuerberatung, dieser Bildschirm garantiert keine Rechtskonformität.
Pflichtangaben auf Rechnungen für Internetverkäufe
Das Kommuniqué verlangt von Unternehmen, die am e-Arşiv-Verfahren teilnehmen und über das Internet verkaufen, die Rechnung elektronisch zu übermitteln, und schreibt für e-Arşiv-Rechnungen über Internetverkäufe folgende Angaben vor; zusätzlich muss die Rechnung den Satz „Bu satış internet üzerinden yapılmıştır.“ („Dieser Verkauf wurde über das Internet getätigt.“) enthalten:
- Die Webadresse, über die der Verkauf erfolgt ist.
- Die Zahlungsart.
- Das Zahlungsdatum.
- Bei Warenverkäufen Name bzw. Firmenbezeichnung und Steuer- oder Identitätsnummer des Beförderers.
- Das Datum, an dem die Ware versandt oder die Dienstleistung erbracht wurde.
- Im Rückgabeabschnitt Name, Adresse und Unterschrift der zurückgebenden Person sowie Art, Menge, Stückpreis und Betrag der zurückgegebenen Ware.
SEPETYA kennzeichnet e-Arşiv-Rechnungen als Internetverkauf und übernimmt Webadresse Ihres Shops, Zahlungsart und -datum, Name des Beförderers und Versanddatum aus der Bestellung. Da Beförderer und Versanddatum erst nach dem Versand feststehen, wählen Sie „Beim Versand der Bestellung“, wenn diese Angaben auf der Rechnung stehen sollen; auch das Panel weist darauf hin, dass bei dieser Option die Versandangaben auf die Rechnung geschrieben werden. Die Steuernummer des Beförderers wird in der Bestellung nicht geführt und daher von SEPETYA nicht übertragen; klären Sie mit Ihrem Integrator und Ihrer Steuerberatung, wie diese Angabe auf die Rechnung kommt. Die Kundin kann den Rückgabeabschnitt der elektronisch übermittelten Rechnung ausfüllen, unterschreiben und mit der Ware zurücksenden; laut Kommuniqué ersetzt dieses Dokument den vom Verkäufer auszustellenden Ausgabenbeleg (Gider pusulası).
Begleitpapier beim Versand: Bei Verkäufen muss der versandten Ware ein Exemplar des Lieferscheins bzw. e-İrsaliye, ein Papierausdruck der lieferscheinersetzenden e-Arşiv-Rechnung oder ein Rechnungsinformationsbeleg der Registrierkasse (ÖKC) beiliegen. Klären Sie mit Ihrer Steuerberatung, wie dieses Dokument bei Paketsendungen bereitgestellt wird.
Rechnungsangaben bei der Bestellung erfassen
Für eine korrekte Rechnung braucht es korrekte Angaben. Im Schritt „Rechnungsangaben“ der Kasse wählt die Kundin eine Rechnung an Privatperson oder Unternehmen. Unter Zahlungseinstellungen › Kassenseite können Sie Telefon, türkische Identitätsnummer, Postleitzahl und Felder für Firmenrechnungen (Steuernummer) ausblenden, optional oder verpflichtend machen. Manche Zahlungsanbieter und E-Rechnungs-Integrationen verlangen eine Identitätsnummer; brauchen Sie sie nicht, machen Sie das Feld nicht unnötig zur Pflicht – jedes zusätzliche Feld erhöht sowohl die Abbruchquote als auch Ihre Pflichten beim Datenschutz. Wenn Sie an Unternehmen verkaufen, lassen Sie das Feld für Firmenrechnungen aktiv, damit bei e-Fatura-Nutzern der richtige Beleg ausgestellt wird.
Worauf Sie bei der Wahl des Integrators achten sollten
- Steht er auf der Liste der zugelassenen privaten Integratoren der GİB?
- Kann er sowohl e-Fatura als auch e-Arşiv ausstellen?
- Bietet er eine API oder eine fertige Integration für automatische Rechnungen aus Bestellungen?
- Gibt es eine Testumgebung?
- Wie handhabt er Stornierungen, Rückgaben und Korrekturen?
- Welche Möglichkeiten gibt es für die Archivierung und den Export in Ihr Buchhaltungsprogramm?
- Passen Supportkanäle und Servicebedingungen zu Ihrem Bedarf?
Häufige Fehler
- In der Testumgebung bleiben. Testbelege gehen nicht an die GİB; prüfen Sie, ob Sie in die Liveumgebung gewechselt sind.
- Rechnung ohne Versandangaben ausstellen. Eine Rechnung für Internetverkäufe muss Beförderer und Versanddatum enthalten; das Ausstellen beim Versand löst das.
- Die Rechnung nicht an die Kundschaft übermitteln. Bei Internetverkäufen muss die e-Arşiv-Rechnung elektronisch übermittelt werden.
- Die Schwelle nicht verfolgen. Sie müssen bis zum Beginn des siebten Monats nach dem Jahr wechseln, in dem Sie die Umsatzschwelle überschritten haben.
- An der Papierrechnung festhalten. Laut Kommuniqué müssen auch die Rechnungen von Steuerpflichtigen außerhalb des e-Arşiv-Verfahrens unabhängig vom Betrag als e-Arşiv ausgestellt werden; prüfen Sie Ihre Wechseltermine mit Ihrer Steuerberatung.
Checkliste
- Ich habe meinen Wechselstatus zu e-Fatura und e-Arşiv für meine Steuerpflichtform und meinen Umsatz mit meiner Steuerberatung geprüft.
- Ich habe ein Integratorkonto, es ist mit SEPETYA verbunden, und in den Einstellungen der Erweiterung ist die Liveumgebung gewählt.
- Meine e-Arşiv- und e-Fatura-Serien sind angelegt.
- Ich habe mit einer Testbestellung eine Rechnung ausgestellt und das PDF sowie die E-Mail an die Kundschaft geprüft.
- Den Zeitpunkt der Rechnung (manuell, bei Zahlungseingang oder beim Versand) habe ich passend zu meinen Abläufen gewählt.
- Auf der Rechnung für Internetverkäufe erscheinen Webadresse, Zahlungsart und -datum, Beförderer und Versanddatum.
- Die Rechnungen werden der Kundschaft elektronisch übermittelt.
- Ich habe geklärt, wie das nötige Begleitpapier (Lieferschein oder Rechnungsausdruck) beim Versand bereitgestellt wird.
- Ich kenne meinen Ablauf für Storno- und Rückgaberechnungen.
Nächster Schritt
Zur Steuerregistrierung und den übrigen Unterlagen vor dem Verkaufsstart siehe den Leitfaden zu Angaben und Unterlagen, zur Rolle der Rechnung bei Rückgaben den Leitfaden zum Widerrufsrecht.
Wenn Sie den Rechnungsablauf mit SEPETYA ausprobieren möchten, legen Sie Ihr Konto an; mit der Testumgebung Ihres Integrators können Sie aus einer Bestellung eine Rechnung erzeugen.
Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Steuerberatung.
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