Verkäuferangaben und ETBİS: Was muss auf der Website stehen?
Wenn Sie über Ihre eigene Website verkaufen, haben Sie nach türkischem Recht zwei getrennte Pflichten: Ihre Identität gegenüber der Kundschaft offenlegen und sich im ETBİS-System des Handelsministeriums registrieren und Meldungen abgeben. Dieser Beitrag erklärt beides, welche Angabe wo erscheinen muss und wie Sie sie im Panel von SEPETYA eingeben.
SEPETYA Editör EkibiVeröffentlicht: 7 Min. LesezeitAktualisiert:
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Letzte Aktualisierung: 5. Oktober 2026. Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage in der Türkei und beruht auf den aktuellen Verordnungs- und Kommuniqué-Texten auf mevzuat.gov.tr. Da das türkische Handelsministerium die ETBİS-Bildschirme und Meldeformulare ändern kann, beschreiben wir keine einzelnen Bildschirmschritte; die aktuellen Schritte finden Sie in den Mitteilungen des Ministeriums und auf e-Devlet. Fragen Sie für Ihren Fall Ihre Steuerberatung.
Wenn Sie über Ihre eigene Website verkaufen, haben Sie zwei getrennte Pflichten, die oft verwechselt werden. Die erste besteht gegenüber der Kundschaft: Sie müssen auf der Website zeigen, wer Sie sind, wo Sie registriert sind und wie man Sie erreicht. Die zweite besteht gegenüber dem Staat: Sie müssen sich im Elektronischen Handelsinformationssystem (ETBİS) des türkischen Handelsministeriums registrieren und bestimmte Angaben melden.
In diesem Beitrag erklären wir beides, welche Angabe wo erscheinen muss und wie Sie sie im Panel von SEPETYA eingeben.
1. Identifizierende Angaben auf der Website
Das türkische E-Commerce-Recht verlangt, dass ein Diensteanbieter, der über eine eigene E-Commerce-Umgebung verkauft, bestimmte Angaben vollständig unter der Überschrift „Kontakt“ bereithält, direkt von der Startseite erreichbar (Verordnung Art. 5). Dass diese Angaben leicht erreichbar und aktuell sind, verlangt auch Art. 3 des Gesetzes Nr. 6563.
| Angabe | Kaufmann (Gesellschaft) | Handwerker und Kleingewerbetreibende |
|---|---|---|
| Name | Firmenbezeichnung | Vor- und Nachname |
| Registernummer | MERSİS-Nummer | Steuernummer |
| Adresse | Sitzadresse (im Handelsregister eingetragene Adresse) | Sitzadresse (im Gewerberegister eingetragene Betriebsadresse; ohne festen Betriebssitz der Wohnsitz) |
| Kontakt | KEP-Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und gegebenenfalls Geschäftsbezeichnung und eingetragene Marke | KEP-Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und gegebenenfalls Geschäftsbezeichnung und eingetragene Marke |
| Berufsorganisation | Zuständige Berufskammer, berufsrechtliche Verhaltensregeln und wie diese elektronisch zugänglich sind | Zuständige Berufskammer, berufsrechtliche Verhaltensregeln und wie diese elektronisch zugänglich sind |
Ob Sie als Einzelunternehmen Kaufmann (Tacir) oder Kleingewerbetreibender (Esnaf) sind, hängt davon ab, in welchem Register Sie eingetragen sind; klären Sie das anhand Ihrer Steuerbescheinigung und Ihrer Kammereintragung mit Ihrer Steuerberatung. Sind Sie weder als Kaufmann noch als Gewerbetreibender eingetragen, fragen Sie dort auch, welche Angaben Sie machen müssen.
Dieselben Angaben begegnen Ihnen auch an anderer Stelle: Im Vorabinformationsformular stehen Name oder Firmenbezeichnung des Verkäufers, MERSİS- oder Steuernummer, Adresse und Kontaktdaten (Verordnung über Fernabsatzverträge Art. 5), und auch Kampagnennachrichten nennen die Identität des Absenders. Einmal korrekt eingegeben, speisen sie alle diese Stellen. Die übrigen Seiten, die Ihre Website haben sollte, finden Sie im Leitfaden zu den 12 Seiten.
Was sind MERSİS und KEP?
Die MERSİS-Nummer ist die vom türkischen Zentralregister (Merkezi Sicil Kayıt Sistemi) vergebene, nach einem besonderen Algorithmus erzeugte eindeutige Nummer; SEPETYA verlangt dieses Feld 16-stellig. KEP (registrierte elektronische Post) ist eine qualifizierte Form der E-Mail, die einen rechtlichen Nachweis über Versand und Zustellung elektronischer Nachrichten liefert. Eine KEP-Adresse beantragen Sie bei einem zugelassenen KEP-Diensteanbieter. Bei der ETBİS-Meldung wird eine „zustellungsfähige“ KEP-Adresse verlangt; Sie müssen dieses Postfach also regelmäßig prüfen.
2. Die Angaben im Panel von SEPETYA eingeben
Im Schritt „Verkäuferangaben“ des Einrichtungsassistenten und danach bei den rechtlichen Angaben unter Einstellungen › Allgemein geben Sie Folgendes ein: ob Sie als Einzelperson oder Unternehmen verkaufen, Name oder Firmenbezeichnung, türkische Identitätsnummer (verschlüsselt gespeichert) oder Steuernummer, Finanzamt, 16-stellige MERSİS-Nummer, KEP-Adresse, ETBİS-Registriernummer (falls vorhanden), Adresse, Telefon und E-Mail-Adresse.
Diese Angaben erscheinen an folgenden Stellen:
- Seite „Verkäuferangaben“: Die Rechtstextvorlage füllt diese Angaben automatisch ein; auch die ETBİS-Registriernummer steht hier.
- Vorabinformationsformular und Fernabsatzvertrag: Verkäuferfelder kommen aus den Shopeinstellungen, Käufer- und Bestellfelder werden beim Bezahlen eingesetzt.
- Shop-E-Mails: Im Footer erscheinen Firmenbezeichnung und Adresse.
Kontaktangaben für den Shop wie E-Mail, Telefon, WhatsApp, Adresse, Öffnungszeiten und Kartenlink geben Sie dagegen unter Onlineshop › Shop-Einstellungen › Ankündigung und Kontakt ein; deaktivieren Sie „Im Shop anzeigen“, werden die Angaben gespeichert, aber im Shop nicht angezeigt. Für die Berufskammer gibt es kein eigenes Feld: Diese Angabe können Sie in den Text der Seite „Verkäuferangaben“ schreiben.
Leeres Feld bedeutet leerer Rechtstext. Fehlen Verkäuferangaben, weist Sie das Panel darauf hin, und die betreffenden Stellen in den Rechtstexten bleiben leer. Ihre Angaben müssen exakt mit Steuerbescheinigung und Registereintrag übereinstimmen; auch Zahlungsanbieter können sie beim Antrag mit diesen Unterlagen abgleichen.
3. ETBİS: Registrierung und Meldungen
Wer muss sich registrieren? Diensteanbieter, die in einer eigenen E-Commerce-Umgebung tätig sind, registrieren sich vor Aufnahme der Tätigkeit im ETBİS (Kommuniqué Art. 5). Diensteanbieter, die Verträge ausschließlich über E-Mail, Telefon, SMS oder ähnliche individuelle Kommunikationsmittel schließen, fallen nicht unter das Kommuniqué (Art. 2). Nehmen Sie Bestellungen über eine Website an, sind Sie erfasst.
Was wird bei der Registrierung eingegeben? Bei Kaufleuten MERSİS- und Steuernummer, bei Handwerkern und Kleingewerbetreibenden Identitäts- und Steuernummer; außerdem die mobile App und die Domain, über die E-Commerce betrieben wird. Die Vorgänge werden über e-Devlet erledigt – von natürlichen Personen selbst oder durch bevollmächtigte Vertreter, für juristische Personen durch deren bevollmächtigte Vertreter (Art. 8).
Was wird gemeldet? Nach der Registrierung melden Sie folgende Angaben zu Ihrem Unternehmen (Art. 6):
- Zustellungsfähige KEP-Adresse.
- Art des elektronischen Handels (etwa zwischen Unternehmen oder von Unternehmen an Verbraucher).
- Ihre gewerblichen Tätigkeiten außerhalb des elektronischen Handels.
- Art der angebotenen Waren und Dienstleistungen.
- Angebotene Zahlungsmethoden und die Banken, Zahlungs- und E-Geld-Institute, deren Dienste Sie dafür nutzen.
- Ob Sie Gebrauchtwaren verkaufen und welche.
- Die Dienste, die Sie von Versand- und Logistikunternehmen beziehen.
- Die E-Commerce-Infrastrukturanbieter, deren Dienste Sie nutzen.
- Land und Adresse der Datenbanken, in denen personenbezogene Daten und Kundendaten gespeichert werden.
- Bei grenzüberschreitendem E-Commerce das jährliche Volumen nach Land und Zahlungsmethode; diese Angabe erfolgt jedes Jahr bis Ende März.
- Bei Verkauf in eigener Umgebung die Adressen von Produktionsstätten und Lagern.
Fristen: Die Meldungen erfolgen innerhalb von dreißig Tagen ab der Registrierung, mit Ausnahme der jährlichen Volumenmeldung. Ändern sich registrierungs- oder meldepflichtige Angaben, müssen Sie dies innerhalb von dreißig Tagen ab der Änderung melden, bei Einstellung der Tätigkeit innerhalb von dreißig Tagen ab deren Ende (Art. 7). Bei der ETBİS-Meldung werden die Angaben zum virtuellen POS über das System beim türkischen Interbanken-Kartenzentrum (Bankalararası Kart Merkezi) bestätigt (Art. 6).
Angaben aus dem Panel von SEPETYA für die ETBİS-Meldung
| Von ETBİS verlangte Angabe | Wo im Panel? |
|---|---|
| Domain | Onlineshop › SEO und Domain |
| Zahlungsmethoden und Anbieter | Onlineshop › Zahlungseinstellungen und Erweiterungen |
| Versand- und Logistikunternehmen | Onlineshop › Versandeinstellungen |
| Arten von Waren und Dienstleistungen | Produkte (einfache, Varianten- und Bundle-Produkte) |
| Infrastrukturanbieter | Der Dienst SEPETYA; Firmenbezeichnung und Adresse des Infrastrukturanbieters stehen in den Vertragstexten als Platzhalter |
| Land und Adresse der Datenbank | Erfragen Sie diese bei Ihrem Infrastrukturanbieter |
Tragen Sie nach Abschluss der ETBİS-Registrierung Ihre Registriernummer bei den Verkäuferangaben im Panel ein; sie erscheint auf der Seite „Verkäuferangaben“. Laut Kommuniqué werden die im ETBİS registrierten Diensteanbieter zudem auf der Website des Ministeriums veröffentlicht (Art. 9).
Häufige Fehler
- Keine Registrierung vor Aufnahme der Tätigkeit. Die Registrierung erfolgt vor der Tätigkeit; schließen Sie sie ab, bevor Sie den Shop veröffentlichen.
- Änderungen nicht melden. Fügen Sie eine neue Zahlungsmethode, ein neues Versandunternehmen oder eine neue Domain hinzu, beginnt die dreißigtägige Meldefrist. Wenn Sie im Panel eine Erweiterung installieren, aktualisieren Sie auch Ihre ETBİS-Meldung.
- Angaben, die nicht mit den amtlichen Daten übereinstimmen. Weichen Firmenbezeichnung, Adresse oder Nummern auf der Website von Steuerbescheinigung und Registereintrag ab, entstehen Vertrauens- und Rechtsprobleme.
- Die KEP-Adresse nicht nutzen. Gemeldet wird eine zustellungsfähige KEP-Adresse; verpassen Sie keine Zustellungen in diesem Postfach.
- Kontaktangaben verstecken. E-Mail und Telefon müssen auf der Website leicht zu finden sein; lassen Sie „Im Shop anzeigen“ aktiviert.
Checkliste
- Meine Firmenbezeichnung (oder Vor- und Nachname), MERSİS- (oder Steuer-)Nummer und Sitzadresse sind auf der Website sichtbar.
- Meine KEP-Adresse, E-Mail und Telefonnummer sind auf der Website sichtbar; E-Mail und Telefon funktionieren.
- Angaben zu meiner Berufskammer und den Verhaltensregeln habe ich auf die Seite „Verkäuferangaben“ geschrieben.
- Die Angaben stimmen exakt mit Steuerbescheinigung und Registereintrag überein.
- Ich habe mich vor Aufnahme der Tätigkeit im ETBİS registriert und meine Registriernummer im Panel eingetragen.
- Ich habe meine ETBİS-Meldungen innerhalb von dreißig Tagen abgegeben: KEP, Zahlungsmethoden, Versandunternehmen, Infrastrukturanbieter, Standort der Datenbank.
- Wenn ich eine neue Zahlungsmethode, ein neues Versandunternehmen oder eine neue Domain hinzufüge, aktualisiere ich die Meldung.
- Die jährliche Meldung bis Ende März (bei grenzüberschreitendem Handel) steht in meinem Kalender.
Nächster Schritt
Um die Unterlagen vor dem Antrag zusammenzutragen, siehe den Leitfaden zu Angaben und Unterlagen; zu den Dokumenten, die bei der Bestellung angezeigt werden, den Leitfaden zum Fernabsatzvertrag.
Wenn Sie Ihre Verkäuferangaben mit SEPETYA eingeben möchten, legen Sie Ihr Konto an; der Einrichtungsassistent fragt diese Felder Schritt für Schritt ab.
Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Steuerberatung.
Quellen
- Elektronik Ticaret Aracı Hizmet Sağlayıcı ve Elektronik Ticaret Hizmet Sağlayıcılar Hakkında Yönetmelik, m.4, 5, 7 (mevzuat.gov.tr)
- Elektronik Ticaret Bilgi Sistemi ve Bildirim Yükümlülükleri Hakkında Tebliğ (mevzuat.gov.tr)
- 6563 sayılı Elektronik Ticaretin Düzenlenmesi Hakkında Kanun, m.3 (mevzuat.gov.tr)
- satıcı bilgileri
- ETBİS
- tanıtıcı bilgiler
- MERSİS
- KEP
- e-fatura